1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Rechtsgeschäfte zwischen der BM Prime GmbH (nachfolgend Auftragnehmer) und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber).
Mit der schriftlichen, telefonischen, elektronischen (E-Mail / Online-Formular) oder mündlichen Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die vorliegenden AGB als verbindlichen Bestandteil des Vertrages. Abweichende Bedingungen des Kunden bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
2. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht explizit als verbindlich gekennzeichnet, kostenlos und unverbindlich. Verträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch den Beginn der Arbeitsausführung zustande.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich Festpreise inklusive aller Aufwände und gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Abgaben. Rechnungen sind innert der auf der Rechnung vermerkten Frist ohne Abzug zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Anzahlungen oder Vorauskasse zu verlangen.
3. Besondere Bestimmungen je nach Dienstleistung
3.1 Umzugsservice & Transporte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut wahrheitsgetreu zu deklarieren. Besonders zerbrechliche, wertvolle oder empfindliche Gegenstände sowie Gefahrgut sind vorab anzugeben. Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die nachweislich durch grobe Fahrlässigkeit seines Personals während des Transports verursacht wurden. Die Haftung erlischt, wenn der Auftraggeber Mängel nicht direkt bei Übergabe oder spätestens innert 3 Tagen schriftlich rügt.
3.2 Entsorgung & Räumungen
Bei Räumungen und Entrümpelungen geht das Eigentum an den Gegenständen, sofern vertraglich nicht anders geregelt, mit dem Abtransport auf den Auftragnehmer über. Der Auftraggeber sichert zu, dass sich keine gefährlichen Abfälle oder Sonderabfälle (z.B. Chemikalien, Asbest), die nicht deklariert wurden, im Räumungsgut befinden. Zusätzliche Entsorgungsgebühren für nicht deklarierten Sonderabfall werden nachverrechnet.
3.3 Handwerk & Rückbau (Bauarbeiten)
Der Auftraggeber stellt sicher, dass zum vereinbarten Arbeitsbeginn freier Zugang zum Objekt gewährt ist und notwendige Anschlüsse (Strom, Wasser) unentgeltlich zur Verfügung stehen. Pläne und Informationen über verdeckte Leitungen (Gas, Wasser, Strom) müssen dem Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn unaufgefordert ausgehändigt werden. Für Schäden an nicht kenntlich gemachten Leitungen wird jede Haftung abgelehnt.
3.4 Reinigungsservice (Umzugs- & Unterhaltsreinigung)
Bei Umzugsreinigungen mit vertraglich vereinbarter Abnahmegarantie verpflichtet sich der Auftragnehmer, bei einer eventuellen Beanstandung durch den Vermieter oder die Verwaltung, die Mängel kostenlos nachzureinigen. Weitergehende Ansprüche (z.B. Mietzinserstattungen wegen verspäteter Übergabe) sind ausgeschlossen, sofern den Auftragnehmer kein grobes Verschulden trifft. Der Auftraggeber oder ein Stellvertreter muss beim Abnahmetermin anwesend sein.
4. Annullierung und Terminverschiebung
Wird ein bereits bestätigter Auftrag durch den Auftraggeber kurzfristig annulliert oder verschoben, werden dem Auftraggeber folgende Stornogebühren auf den vereinbarten Gesamtbetrag verrechnet:
- Bis 14 Tage vor dem Termin: Kostenlos
- 7 bis 13 Tage vor dem Termin: 20 % des Auftragsvolumens
- 2 bis 6 Tage vor dem Termin: 50 % des Auftragsvolumens
- Weniger als 48 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen: 80 % des Auftragsvolumens
5. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Auf alle Rechtsbeziehungen und Verträge zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.
Als ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten wird der Sitz der Firma BM Prime GmbH vereinbart.